Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von  David Haase, nachfolgend „Auftragnehmer “ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber “ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem Angebot mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung und – falls notwendig – einem Konzept festgelegt.
1.3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
1.4. Mit dem Angebot übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Rechtseinräumung

2.1. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber sämtliche ihm an der von ihm entwickelten Fotografien, Konzepte und Gestaltungen zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte und zwar zeitlich und örtlich unbeschränkt. Übertragen werden, soweit nachstehend nicht abweichend geregelt, ausschließliche Nutzungsrechte, wobei sich der Auftragnehmer jedoch vorbehält, die von ihm erbrachten Leistungen im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen. Insoweit verbleibt beim Urheber ein einfaches Nutzungsrecht.
2.2. Die Rechte an den der Gestaltung zugrundeliegenden Ideen werden nur in Form eines einfachen Nutzungsrechtes auf den Auftraggeber übertragen.
2.3. Eine Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
2.4. Die vorstehende Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der gemäß Ziff. 3 vereinbarten Vergütung.
2.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt,  auf seine Urheberstellung hinzuweisen.

3. Vergütung

3.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
3.2. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und dem Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.3. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

4. Leistungszeit

Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers wartet.

5. Mitwirkung des Kunden

5.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehme alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
5.2. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Auftraggeber durchzuführen sind, wird der Auftraggeber den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

6. Haftung

6.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
6.2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht.
6.3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 5.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.4. Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.5. Der Auftragnehmer darf die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

7. Abnahme

7.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
7.2. Sobald der Auftragnehmer die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Auftragnehmer über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Auftragnehmers in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
7.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Auftragnehmer in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Bad Kreuznach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
8.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

Stand 01. Januar 2016